FAQ
-
Wie kann ich ein Appartement reservieren?
-
Ist eine Vermittlungsprovision, Komission, Maklergebühr zu entrichten?
-
Welche zusätzlichen Kosten gilt es zu beachten?
-
Stehen Waschmaschine und Trockner zur Verfügung?
-
Werden Bügeleisen, Bügelbrett, Staubsauger, Werkzeug, Leiter etc. zur Verfügung gestellt?
-
Wer ist für die Reinigung und Instandhaltung des Appartements verantwortlich?
-
Kann ich dennoch ein Appartements – Reinigungsservice buchen?
1. Wie kann ich ein Appartement reservieren?
Für die Reservierung ist der Mietvertrag zu unterzeichnen und die 1. Miete anzuweisen.
2. Ist eine Vermittlungsprovision, Kommission, Maklergeb�hr zu entrichten?
Nein.
Es wird lediglich eine einmalige Aufwandsgebühr von EUR 150,- verrechnet, welche bei Schlüsselübergabe zu entrichten ist.
3. Welche zusätzlichen Kosten gilt es zu beachten?
Die gesetzlich verpflichtende Mietvertragsteuer von 1 % muss an das Finanzamt abgeführt werden. Diese muss bei Schlüsselübergabe mitgebracht werden.
4. Stehen Waschmaschine und Trockner zur Verf�gung?
Ja.
Beide Gerüte sind mit Münzeinwurf (50 Cent Münzen) mit einer Zeitschaltung leicht bedienbar. Die Waschmittel bringen Sie selber mit.
5. Wird ein Bügeleisen, Bügelbrett, Staubsauger, Werkzeug, Leiter etc. zur Verfügung gestellt?
Nein, dies ist nicht im Mietvertrag inbegriffen.
Jedoch deponieren wir verschiedene Gebrauchsgegenstände im Erdgeschoss bzw. Keller des Hauses, sodass unsere Mieter notfalls darauf zurückgreifen können, Es obliegt jedoch Ihrer Verantwortung die notwendigen Gebrauchgegenstände zur Instandhaltung und Wartung Ihres Apartments selbst mitzubringen.
6. Wer ist für die Reinigung und Instandhaltung des Appartements verantwortlich?
Ausschliesslich Sie als Mieter.
Es handelt sich um eine Mietwohnungen, diese ist zwar möbliert, jedoch ist kein Hotelservice inkludiert - Sie müssen daher dafür Sorge tragen, Abfalleimer, Müllentsorgung sowie regelmässige Reinigung selbst zu tätigen.
7. Kann ich dennoch ein Appartements – Reinigungsservice buchen?
Ja.
Dies jedoch nur auf Ihren gesonderten Wunsch und eigene Kosten hin, da dies nicht Teil des Mietvertrages ist.
Die Reinigungskraft kommt 1 x wöchentlich ins Haus und kann von Ihnen unabhängig von der R.E.D. Apartments KG beansprucht werden.